Unitas lehnt Einführung der Sportstättennutzungsgebühren ab

Sport gehört unbestritten zum gesellschaftlichen Leben in jeder Kommune. Sowohl der Breitensport als auch der leistungsorientierte Sport bietet eine der sinnvollsten Freizeitbeschäftigungen für alle Altersgruppen und stärkt soziale Kontakte, Integration z. B. von Flüchtlingen und Migranten, fördert Teamgeist / Fairness und trägt zur Gesundheitsvorsorge durch mehr Bewegung bei.

Sportliche Veranstaltungen z.B. Meisterschaftsspiele im Mannschaftssport gehören zur städtischen Unterhaltungskultur, die von vielen Mitbürgern gerne am Wochenende besucht werden.

Die Einführung einer Sportstättennutzungsgebühr führt allein nur bei uns im Seniorenbereich zu kalkulierten Mehrkosten von gut 6.000,- €. Dabei wurde die wöchentliche Nutzung der Sporthalle Adlerstraße mit 9 Trainingsstunden für insgesamt 46 Wochen zzgl. Zeiten für Meisterschaftsspiele, 130 Stunden (insgesamt 562 Stunden) mit 9,- € netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer angesetzt.

Die Nutzungszeiten für den Jugendbereich betragen in der Sporthalle Adlerstraße 5 Trainingsstunden wöchentlich und sind für insgesamt 46 Wochen auf 240 Trainingsstunden hochzurechnen. Diese Zeiten sind in der oben angegebenen Kalkulation nicht enthalten, weil die Ratsfraktionen derzeit überlegen, die Sportstättennutzungsgebühr für Kinder und Jugendliche nicht zu erheben.

Die Einführung der Sportstättennutzungsgebühr belastet die Vereinsfinanzen erheblich und stellt einen spürbaren Kostenfaktor dar. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist bei  Vereinen nicht als Vorsteuer abzugsfähig!

Die Erhebung der Sportstättennutzungsgebühr kann die DJK Unitas Haan nur durch folgende Maßnahmen kompensieren:

  • Beitragserhöhung: pro Mitglied mindestens 15%!

alternativ:

  • Erhebung einer Miete von den aktiven Sportlern, dies würde zu einer Beitragserhöhung von mehr als 20% führen

Die vorstehenden Maßnahmen würden dann zu folgenden Konsequenzen führen:

  • vermehrte Vereinsaustritte von Mitgliedern, die sich den erhöhten Mitgliedsbeitrag nicht leisten können (soziale Gesichtspunkte z. B. Familie mit vielen Kindern, Rentner, Sozialhilfeempfänger etc.) oder auch nicht wollen
  • damit folgt zwangsläufig ein Rückgang bei den ehrenamtlichen Helfern
  • Wegfall von sportlichen Veranstaltungen in der städtischen Unterhaltungskultur
  • worst case: Auflösung des Vereins!

Sportstättennutzungsgebühren helfen der Stadt Haan nicht, den angespannten finanziellen Haushalt langfristig mit Erfolg zu konsolidieren.

Bzgl. der Entgelte für die Sportstättennutzung muss zunächst die Frage geklärt werden, ob die Stadt Haan Gebühren erhebt (hoheitlicher Bereich) oder als Vermieter mit allen Rechten und Pflichten gegenüber den Vereinen auftritt. Unabhängig von ihrer Funktion führt die Berechnung und die stetige Anpassung der Sportstättennutzungsgebühren zu einem großen bürokratischen Aufwand für die Verwaltung und auch für die Vereine. Dies führt zwangsläufig auf beiden Seiten zu weiteren Mehrbelastungen.

Die Erhebung einer Sportstättennutzungsgebühr läuft auch der Förderung des Ehrenamtes zu wider. Die Vereine finanzieren hier die Aus- und Fortbildung von zumeist ehrenamtlich tätigen Übungsleitern. Außerdem tragen die Vereine mit ihren Übungsleitern zum Gelingen des offenen Ganztags an den Haaner Schulen bei.

Der Vorstand