Corona-Hygienekonzept Basics

HYGIENEKONZEPT
für den Trainings- und Spielbetrieb

bei Meisterschafts-/Testspielen der 1., 2. und 3. Herrenmannschaften / Jugendmannschaft in der Saison 2021/2022 in den Hallen: Adlerstraße, Walderstraße und Steinkulle der Stadt Haan und der Halle Bandsbusch der Stadt Hilden.

Einlassbestimmungen für Sportler, Schiedsrichter, Zuschauer, Offizielle, Personal

Für sämtliche o.a. Personengruppen entfallen die Einlassbestimmungen. Zu beachten ist lediglich, dass nur Teilnehmern und Zuschauern ohne typische Krankheitssymptome der Eintritt gewährt wird.

Hygienemaßnahmen (Zuschauer- und Sportlerbereich)

Sportler / Schiedsrichter / weitere Offizielle

  • Betreten der Halle durch den Sportlereingang.
  • Händedesinfektion vor Betreten des Hallenbereichs.
  • Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis in die Kabine und beim Verlassen der Halle wird empfohlen.
  • nach Möglichkeit werden je Mannschaft 2 Umkleidekabinen zugewiesen.
  • die Schiedsrichter erhalten eine Umkleidekabine.

Bei mehreren Spielen an einem Tag wird sichergestellt, dass eine Durchlüftung der Kabinen weitestgehend gewährleistet werden kann. Flächen wie Türklinken, Armaturen und Sitzflächen werden nach der jeweiligen Kabinennutzung desinfiziert.

Die Offiziellen (Kampfgericht) benötigen keine Kabine. Sie verrichten ihre Arbeit am Kampfgerichttisch, der im Zuschauerbereich untergebracht ist. Abstand und Hygieneregeln werden eingehalten. Der Arbeitsbereich ist desinfiziert. Bis zum Kampfgerichtsplatz wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Ebenso beim Verlassen des Tischs.

Zuschauer

  • Beim Einlass wird auf Desinfektion der Hände geachtet. Die Unitas stellt entsprechende Mittel zur Verfügung und weist alle Besucher auf deren Gebrauch hin.
  • Für die Zuschauer gilt im gesamten Hallenbereich keine Maskenpflicht. Das Tragen einer Maske wird allerdings von Seiten des Vereins dringend in den Bereichen empfohlen, in denen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Wettkampf
Nach Möglichkeit wird für ausreichende Lüftung vor, während und nach dem Spiel gesorgt (Durchzug)

Bewirtung
Gemäß einer vorliegenden Schankerlaubnis werden Getränke und Speisen verkauft. Bei den Getränken werden diese nur in Flaschen verabreicht. Speisen sind nur auf Einmalgeschirr in der Ausgabe erhältlich.

Personal
Die Unitas stellt genügend Ordner für die Überwachung der aufgezählten Maßnahmen zur Verfügung. Das Personal ist umfangreich eingewiesen und hält sich selbstverständlich an alle erforderlichen Maßnahmen, abgeleitet aus der CoronaSchVO NRW mit 3-seitiger Anlage.

Allgemein
Es wird regelmäßig, sofern es die baulichen Gegebenheiten der Hallen zulassen, für eine ausreichende Lüftung gesorgt.

Es werden gut sichtbare und verständliche Informationen zum infektionsschutzgerechten Verhalten durch Informationstafeln oder Ähnliches aufgestellt/ausgehängt.

Wir verweisen hier auf die Anlage 2 „Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie“ zur CoronaSchVO NRW.

Stand: 04.04.2022

Dr. Ulrich Bönig
Vorsitzender

Frank Peters
Finanzverwalter
Hygienebeauftragter